Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau im Gesundheitsausschuss – Sitzungsbericht
Die Freigabe von Cannabis ist von der Regierung angestrebt, der dazugehörige Gesetzentwurf der ist für Ende März angekündigt.
Die Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau im Gesundheitsausschuss ist Thema basierend einem Gesetzentwurf von dieLinke.
Während eine Legalisierung mit Schaffung von kommerziellen Marktstrukturen von Produktion bis Verkauf heiß debattiert ist, wäre eine umfassende Entkriminalisierung von Cannabis rechtssicher, schnell durch den Bundestag umsetzbar ohne Bundesrat Beteiligung.
Neben den internationalen Rechtshürden scheint nun aufgrund CDU Beteiligung auf Landesregierungsebene in Berlin, der Bundesrat für Legalisierung dahin.
Blockiert die Union im Bundesrat, wäre die Legalisierung auch dahin, selbst wenn die Gesetzeslösung konform internationalem (EU) Rechts wäre.
Deshalb die Forderung von DHV, LEAP & Co. den Gesetzentwurf in zwei Teilen – Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau als solo Gesetz.
In der Sitzung des Gesundheitsausschuss vom 15.03 ging es um:
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes –
Entkriminalisierung von Cannabis BT-Drucksache 20/2579
b) Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern – Aufklärung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken BT-Drucksache 20/5561
Wir beschäftigen uns in diesem Sitzungsbericht primär mit dem Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Cannabis (a).
Inhaltliche Forderung: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch Einführung eines §29b BtMG
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch:
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 29a folgende Angabe eingefügt:
„§ 29b Recht auf Besitz und Ordnungswidrigkeiten“.
2. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt:
„§ 29b Recht auf Besitz und Ordnungswidrigkeiten
(1) Volljährigen ist der Erwerb und Besitz von bis zu 30 g Cannabis oder Cannabisharz im Sinne der
Anlage 1 zu diesem Gesetz erlaubt.
(2) Der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaft-
lichen Eigenbedarf im Bereich des befriedeten Besitztums des oder der Anbauenden ist erlaubt. In diesem
Bereich ist auch das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen oberhalb der in Absatz 1 ge-nannten Grenze zulässig.
(3) Anbau und Aufbewahrung müssen für Kinder und Jugendliche unzugänglich erfolgen.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustim-
mung des Bundesrates
1. nähere Anforderungen an das befriedete Besitztum festzulegen,
2. Vorgaben für den Anbau und die Aufbewahrung von Cannabis zu machen.
(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber
höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich
des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als
drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbe-
wahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-
buße bis zu 25.000 € geahndet werden.“
Die Sitzung – Fragen zu Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau & Cannabis Social Clubs
Frage 1. an Geord Wurth (DHV) – Wie ist eine vorzeititige Entkriminalisierung zu bewerten, wo sich eine Legalisierung zu verzögern scheint & sind Konsumenten von Cannabis schon entkriminalisiert?
Georg Wurth (DHV) weist in seiner Antwort die Aussage, Cannabiskonsumenten seien bereits entkriminalisiert, scharf zurück. Der Behauptung zu Grunde liegend die Einstellungsmöglichkeit des §31a BtMG “geringe Menge” von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert in der Menge, bis der eingestellt werden kann – nicht muss.
Er verweist auf das allgemeine Unrecht des Cannabisverbots & auf viele Strafverfahren über die “geringe Menge” hinaus. Eigenversorger die wegen dem Anbau von ein paar Pflanzen zum Eigengebrauch angeklagt werden wie für schwerste Straftaten. Der Deutsche Hanfverband fordert in Anbetracht möglicher Verzögerungen bei der Legalisierung erneut die vorgezogene Entkriminalisierung von Cannabis inklusive Eigenanbau.
Frage 2. an Dr. Jakob Manthey – Wie ist die Produktqualität hinsichtlich Gesundheitsschutz der Bevörkerung im Rahmen der Entkriminalisierung einzuordnen?
Dr. Jakob Manthey (UKE Hamburg-Eppendorf) spricht die Problematik mit Streckmitteln & Synthetischen Cannabinoiden mit Wirkung bis zum Tode an. Diese Problematiken wären, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen, über eine legale Abgabe weitgehend zu vermeiden.
Mit Blick auf eine Entkriminalisierung mit Eigenanbau sieht er einen ähnlich positiven Effekt, insbeondere auch durch Einbeziehung der Möglichkeit von Cannabis Social Clubs (CSC) als gemeinnützige Anbaugemeinschaften. Der Gesundheitsschutz würde gestärkt werden!
Er betont aber auch die nach seiner Auffassung ähnlich riskante Wirkung von riskanten Konsummustern abgleitend hin zur Entwicklung einer Sucht. Weshalb er darauf hinweist, bei Freigabe keine zusätzlichen Konsumanreize zu schaffen (Werbeverbot etc.).
Frage 3. an Kai Friedrich Niermann – Juristische Einschätzung zu internationalen Rechtshürden und Folgen einer vorgezogenen Entkriminalisierung
Kai Friedrich Niermann (Rechtsanwalt & LEAP DE Vorstand) sieht das internationale Recht zumindest bei Entkriminalisierung als dem nicht im Wege stehend.
Folgen der Entkriminalisierung wären primär der Wegfall der Kriminalisierung von 4-5 Millionen Bürgern, dadurch 180000 Ermittlungs-/Strafverfahren weniger jährlich.
Eine erfolgreiche Entkriminalisierung sollte um den Kontrolldruck möglichst niedrig zu halten mit einem hohen Grad der Deregulierung einhergehen im Hinblick auf Besitzmenge, Pflanzenanzahl oder THC Gehalt. Der (gemeinschaftliche) Eigenanbau sichert die Produktreinheit frei von Streckmitteln/Synthetischen Cannabinoiden. Zudem habe die unrechtmäßige Kriminalisierung von Cannabis einen erheblichen negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit & das soziale Umfeld von Betroffenen.
Frage 4. an Dr. Hofmann (Uni Maastricht) – Inwiefern könnte die Entkriminalisierung von Cannabis verglichen mit lizensierten Produkten zum Gesundheits-/Jugendschutz beitragen?
Dr. Hofmann vertritt die nachvollziehbare Position, Legalisierung wäre einer Entkriminalisierung vorzuziehen. Das Problem der Entkriminalisierung wäre in dreierlei Hinsicht gegeben:
– Gesundheitsschutz würde kaum angesprochen werden
– Potenz & Verunreinigung seien davon weitgehend unberührt
– Befürchtet Wachstum des Schwarzmarkts durch Normalisierung des Cannabiskonsums & weil es einfacher sei für Dealer den Geschäfskonzept an Freimengen anzupassen
Frage 5 an Bund Deutscher Kriminalbeamter – Welche Rahmenbedingungen müssten bei Legalisierung herrschen um den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen?
Dirk Peglow (BDK) rechnet mit keinerlei Rückgang des Schwarzmarktangebots, da Kriminelle Schwarzmarkthändler nach derer Meinung nach preisgünstiger (ohne Steuern, Lizenzgebühren etc) produzieren & anbieten könnten. Dies wahrscheinlich auch mit höherer Stoffqualität. Zumal auch Jugendliche weiter auf den Schwarzmarkt angewiesen seien.
Frage 6 an Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen – Wie wirkt sich die Kriminalisierung von Cannabis auf die soziale Teilhabe aus?
Dr. Peter Reiser (DHS) beschreibt Einschränkungen hinsichtlich sozialer Teilhabe wie folgt:
Einschänkungen von sozialer Teilhabe bei bekannt werden des Cannabiskonsum – Probleme am Arbeitsplatz / Führerschein / Schulverweise / Betroffene verlieren Ausbildungsplätze.
In dieser Folge führe die Kriminalisierung zu Problemen & Stigmatisierung, wodurch Konsument*innen eher weg von Hilfsangeboten gedrängt werden.
Die Erreichbarkeit für Aufklärung, Hilfs- & Präventionsangebote wäre ohne Kriminalisierung wesentlich effektiver.
Frage 7 an Bund der Pharmazeutischen Industrie – Bewirkt eine Legalisierung als direkte Folge eine Verschlechterung der Angebotssituation von Cannabis als Medizin?
Sebastian Schütze (BPI) Seit dem in Kraft treten des Cannabis als Medizin Gesetz in 2017 hätten sich die Versorungsstrukturen gefestigt, die Legalisierung könnte diese Versorgung allerdings gefährden, sofern Patient*innen darüber zur Selbsttherapie mit unbekanntem Wirkungserfolg verleitet werden würden. Deshalb müsse man in diesem Zuge insbesondere auch bei Kostenübernahme & allgemeinen Verschreibungshürden nachbessern.
Frage 8 an DHS – Inwieweit kann Eigenanbau privat oder gemeinschaftlich in CSC dazu beitragen Gesundheitsschutz zu fördern bei Entkriminalisierung?
Dr. Peter Reiser (DHS) – Eigenanbau in der Annahme, dass vermehrt auf Waren solchen Ursprungs zurückgegriffen würde, sei eine gute Entwicklung nur ist er selbst dahingehend skeptisch, inwieweit darüber hinaus der Schwarzmarkt bei einer reinen Entkriminalisierung wie im Gesetzentwurf von dieLinke gefordert eingedämmt wird oder die Qualität dort positiv verändert würde, sehe er so nicht zwangsläufig.
Frage 9 an DHV – Ist eine THC Obergrenze sinnvoll?
Georg Wurth (DHV) – Eine THC Obergrenze wie mit 15% als schonmal gefallener möglicher Wert, wäre kontraproduktiv im Sinne der angestrebten Schwarzmarkteindämmung. Potentes Cannabis darüber sowie Hasch & Extrakte blieben verboten & würden weiter über den Schwarzmarkt gehandelt & bezogen.
Fazit zur Gesundheitsausschuss Sitzung zum Gesetzentwurf für Entkriminalisierung von Cannabis von dieLinke
Grüne & FDP wirken dem realen Tempo der Debatte hinterher, die THC Obergrenze sollte garkein Thema mehr sein da einfach sehr ineffektiv wenn es darum geht den Schwarzmarkt zu verdrängen, die FDP steht einer Entkriminalisierung mit Eigenanbau ohne kommerzielle Legalisierung offen ablehenend gegenüber. Die SPD wirkt am fortschrittlichsten in Sachen Cannabis derzeit.
Die CDU/CSU versucht einen negativen Einfluss auf die Patientenversorgung mit Cannabis als Medizin an die Wand zu malen, doch da bremsen auch Branchenvertreter und sehen diese Gefahr nicht, sofern der Medinal- & Freizeit-/Genussmarkt strikt getrennt bleiben.
Was von der Bundesregierung in Sachen Cannabis Gesetzgebung umgesetzt werden muss
Der Bundesrat ist in dieser Legislaturperiode unplanbar geworden, nach CDU Beteiligung an Landesregierung in Berlin ist eine Blockadehaltung im Bundesrat zu erwarten.
Selbst wenn eine Gesetzlösung konform zu internationalem Rechtsrahmen gefunden wird, ändert das nichts an gerade erwähnter Bundesrat Blockade durch CDU/CSU (Union). Diese werden vorraussichtlich einer kommerziellen Legalisierung für Genuss- & Freizeitkonsum wohl nicht zustimmen.
Deshalb sind SPD – B90/Grüne – FDP aufgefordert, im Sinne der Schwarzmarkteindämmung & Gesundheitsschutz das mindest Mögliche umzusetzen, die Entkriminalisierung mit Eigenanbau als solo Gesetz um eine schnelle, rechtssichere Umsetzung zu sichern!
Interessant war auch, das Thema Cannabis Social Clubs ist endlich rund um Eigenanbau in der Debatte angekommen. Sowohl SPD als auch Jakob Mathey (UKE) als einer der Verantwortlichen für das Gutachten zur Legalisierung im Auftrag der Bundesregierung sprechen sich offen dafür aus – richtig & wichtig!
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Disclaimer: Bis Gesetz in Kraft ist ein CSC lediglich eine rein politisch aktive Interessensgemeinschaft, in diesem Rahmen legal – Verhalten nach dt. Recht!
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