Cannabis Legalisierung / Entkriminalisierung in Deutschland – Wahlversprechen zu Cannabis, EU Recht als Hürde, Spiel auf Zeit & Besonderheiten Bundesrat – Zwischenfazit seit Bundestagswahl
Cannabis Entkriminalisierung / Legalisierung - wurden die Wahlversprechen von SPD/Grüne/FDP gehalten?
Über ein Jahr ist die Regierung aus SPD, Grüne & FDP schon im Amt. Eine Wahl mitten in der Corona Pandemie … das Thema Cannabis war deshalb auf der Agenda der Ampelkoalition anfangs nicht weit vorne.
Federführend verantwortlich im Bundesministerium für Gesundheit wurden die Prioritäten der aktuellen Lage gemäß anders gesetzt.
Über einige Monate konnte sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach dem Thema entziehen, bis der Druck aus der Ampel & eigenen Reihen zu groß wurde.
Während im Frühjahr 2022 Bewegung in die Thematik kam, hat SPD dennoch bereits ihr erstes Wahlversprechen gebrochen – Entkriminalisierung in den ersten 100 Tagen zur Beendigung der Strafverfolgung von konsumbezogenen Eigenbedarfsdelikten.
Warum Entkriminalisierung vor Legalisierung?
- 100% EU konform mit Eigenanbau & Cannabis Social Club, während ein kommerzieller Lizenzmarkt, wie es die vollständige Legalisierung vorsieht gegen EU & Intl. Recht verstößt
- Regierung kann über Bundestag, ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats, eine vollumfängliche Entkriminalisierung über eine Anpassung des BtMG (s. LEAP Deutschlands Vorschlag zur Einführung eines §29b BtMG) umsetzen. Eine wichtige Möglichkeit um Druck auf CDU/CSU mitregierte Länder im Bundesrat zu erzeugen, da dort eine Zustimmung bezweifelt wird & neben EU Recht die zweite große Hürde darstellt
- ~180000 Strafverfahren jährlich eingespart = Polizeiressourcen bspw. zur verstärkten Bekämpfung von Organisierter Kriminalität etc. (Hunderttausende bis Millionen Sachbearbeitungsstunden bei Polizei & Justiz)
- Eigenanbau privat / gemeinschaftlich in CSC als Schutz vor Gesundheitsgefahren des Schwarzmarktcannabis, welche neuerdings weitergestiegen sind.
Neben konventionellen Streckmitteln wie mineralischer Dünger, Haarspray, Kunststoff/Kombi Brix, Sand, Zuckerwasser werden zunehmend synthetische Cannabinoide zur Wirkungssteigerung verwendet.
Wirkstoffe die uA in Spice & Co verarbeitet werden & Wirkungen bis hin zum Tod haben. Allgemein in Wirkung & Stärke ähneln diese synthetischen (künstlichen!) Cannabinoide teils eher harten Drogen, wie sich in Fachwelt viele Experten einig sind - Cannabis Verfolgung als verfassungswidriges Unrecht?
Stand Januar 2023 liegen beim Bundesverfassungsgericht 7 Normenkontrollverfahren aus laufenden (ausgesetzten) Strafverfahren uA vom bekannten Jugendrichter Andreas Müller (LEAP Deutschland – Law Enforcement Agency against Prohibition).
Die Antragsteller begründen mit Widersprüchen zu Teilen des Grundgesetzes, da Cannabis nachweislich harmloser als die legale Droge Alkohol mit dem heutigen wissenschaftlichen Konsens dazu auf Ihrer Seite.
EU Recht & Internationale Abkommen (UN Single Convention) als Hürden auf dem Weg zur kommerziellen Legalisierung von Cannabis neben Bundesratsproblematik
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) legte im Frühjahr 2022 den Zeitplan zur Cannabis Legalisierung vor.
5-tägiges Expertenhearing / Ausarbeitung Eckpunktepapier bis Herbst / Gesetzentwurf Vorlage bis Ende 2022
Dies wurde auch durch den Haushaltsausschuss des Bundestags so festgehalten in Form einer Budgetsperre in Höhe von 1 Millionen Euro für das Gesundheitsministerium (BMG), falls Karl Lauterbachs Ministerium den Gesetzentwurf nicht wie angekündigt bis Ende 2022 eingebracht haben sollte …
Von Anfang an betonte Gesundheitsminister Lauterbach, die Freigabe nur im Einklang mit der EU umzusetzen.
So wurden das Eckpunktepapier, welches aufälligerweise Eigenanbau privat in begrenztem Umfang beinhaltete, von gemeinschaftlichem Anbau oder konkret Cannabis Social Clubs (CSC) ließt man hier aber nichts, vielleicht doch damit inkludiert & eingeplant ging man zum Veröffentlichungszeitpunkt noch von aus.
"Brüssel wartet auf Post von Lauterbach"
Hasso Suliak - lto.de vom 18.11 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-eckpunkte-eu-kommission-vorabpruefung-eu-pilotverfahren-europarecht/
In dem oben benannten LTO Artikel geht es um die erste Rückmeldung der EU Kommission nach Veröffentlichung der offiziellen Eckpunkte.
Ab hier beginnt die Glaubhaftigkeit des Regierungskurses zur Legalisierung von Cannabis ins schwanken zu geraten.
Denn 2 Wochen nach Veröffentlichung der (offiziellen) Eckpunkte im entsprechenden Eckpunktepapier der Bundesregierung verlautete die EU Kommission, man warte dort immer noch auf Eingang eines “Entwurfs” im Rahmen der angekündtigten “Konsultation”.
Man achte genau auf die Originalwortwahl der EU Kommission…das offiziell veröffentlichte Eckpunktepapier an sich stellt keinen “Entwurf” dar, sprich zu diesem Zeitpunkt ging die EU bzgl. “Entwurf” wohl noch von Einreichung eines konkreten Gesetzentwurfs, statt unkonkreter Eckpunkte aus.
Umso weniger überrascht war ich dann, als die EU nach Erhalt der Eckpunkte auf offiziellem Wege in Stellungnahmen verwundert über die Vorgehensweise der Bundesregierung war, denn damit sei keinerlei Prüfung oder vorab Bewertung des Vorhabens möglich. Mit “Konsultation” erwartete die EU also den korrekten formalen Weg des EU-Notifizierungsverfahrens, was ausschließlich konkrete Gesetzentwürfe erfordert.
Ein Blick in die Beschreibung des EU Notifizierungsverfahrens erklärt, warum also die EU Kommission damit nichts anfangen kann und wohl auf einem konkreten Gesetzentwurf.
Details dazu hier: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/faq/
Aus SPD Kreisen gab es Statements, man sei sich bewusst gewesen, dass so kein offizielles Notifizierungsverfahren gestartet werden könne, man wollte nur schon mal den Dialog starten. Mag in 2022 noch glaubhaft gewesen sein, solange diese Vorgehensweise die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs nicht negativ beeinträchtigt hätte.
Nun ist klar, Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat nicht geliefert und wird den Gesetzentwurf voraussichtlich bis Ende 1. Quartal veröffentlichen.
Spiel auf Zeit? Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verzögert Gesetzentwurf zur Cannabis Legalisierung um mindestens 3 Monate / Bundeshaushalt sperrt BMG deshalb 1.Millionen Euro Budget
"Der Gesundheitsminister will sein Vorhaben mit einem Gutachten absichern, da es gegen EU-Recht verstoßen dürfte. Experten erwarten allerdings Widerstand von den Mitgliedstaaten."
Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/drogenpolitik-lauterbach-ringt-mit-eu-kommission-um-cannabis-legalisierung-brauchen-sehr-gute-argumente/28837736.html Tweet
Interessant nur, dass ausgerechnet Karl Lauterbach selbst bereits im Sommer rund um die Experten Hearings verlauten ließ, im Ministerium würde man schon mit Hochdruck an der juristischen Vereinbarkeit mit EU Recht & Internationalen Abkommen abarbeiten, es gäbe diverse Optionen … Details zu diesem Widerspruch hier in verlinkten Youtube Video (klick mich).
Was war dann also der Grund, welcher zum jetzigen 3Monate verzögerten Fahrplan führte?
Das fehlende Feedback der EU auf die Eckpunkte war scheints der SPD nach ja eingeplant, da man nur den Dialog anregen wollte. Das war es also nicht …
Im Sommer 2022 waren die mit dem Vorhaben in den Ministerien daran arbeitenden Juristen Pläne & Möglichkeiten schon weitgehend ausgearbeitet?
Ein Schelm, wer Böses denkt!
Leider aber wird es realistischer, dass hier durch Einflussnahme entweder innerhalb der SPD oder allgemein Ampel interner Konservativer Flügel die Dinge hinter den Kulissen doch noch nicht so gant klar zu sein scheinen, wie es nach außen verkauft wird.
Oder wie steht es um den Kommerzialisierungsgrad des Vorhabens Cannabis Legalisierung bisher?
Das lässt sich alleine an folgendem Beispiel aufzeigen:
Eigenanbau Ja, gemeinschaftlicher Anbau bspw. via Cannabis Social Clubs (CSC) hingegen sei noch offen & zu bewerten – Stand Dezember siehe verlinktes Youtube Video zum betreffenden Interview mit dem Bundesdrogenbeauftragten Blienert (klick mich)
Abschließende Informationen zum neuen Gutachten.
In Auftrag gegeben beim gemeinnützigen Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) Hamburg unter Studienleitung von Jakob Manthey wie das Deutsche Ärzteblatt auf Nachfrage mitgeteilt bekam.
Aktueller Zeitplan für 2023 zur Cannabis Legalisierung in Deuschland
Der Stand Januar 2023 aktuellste Zeitplan zur Legalisierung von Cannabis sieht folgende zeitliche Abfolge vor:
- Veröffentlichung Gesetzentwurf Ende 1. Quartal 2023
- Start EU-Notifizierungsverfahrens mit erwarteter Prüfdauer von 6 Monaten
- Einbringungen Gesetzentwurf im Bundestag nach Abschluss EU-Notifizierungsverfahren nach Sommerpause ~Mitte 3. Quartal im Bundestag
- Parlamentarische Prozessabfolge kostet Zeit, bis es im Bundestag zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommt, wird es frühestens Ende 2023 realistisch kommen
- Entkriminalisierung durch Inkrafttreten der nicht durch Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzteile soll lt. Aussagen von Ampel Politikern möglich sein … das ist zumindest deren Begründung, warum die Entkriminalisierung entgegen der Forderung von DHV & anderen Interessensverbänden etc. nicht als eigener Gesetzentwurf entkoppelt vom zustimmungspflichtigen “großen” Gesetzentwurf zur Legalisierung ausgearbeitet wird
- Bundesrat – Falls Entscheidung positiv braucht Branche noch eine mehrmonatige Anlaufzeit
Ist es wirklich möglich, dass nicht zustimmungspflichtige Teile eines Gesetzes, das als Ganzes in den Bundesrat geht, bereits nach der Bundestagsabstimmung in Kraft treten?
So zumindest wird es von sich damit beschäftigenden Abgeordneten aus SPD, B90/Grüne & FDP beschrieben, damit wird auch begründet, warum es immer noch eine Blockadehaltung zur Abspaltung der Entkriminalisierung als eigenes Gesetz gibt.
Doch wie läuft das Prozedere im Bundesrat? Ein Blick darauf nun …
Die Besonderheit bei teilweise zustimmungsbedürftigen Gesetzen seitens Bundesrat wie bei dem Gesetz zur Cannabis Legalisierung, da Ampel ein großes "All-In One" Gesetz plant statt zwischen zustimmungsbedürftigen und nicht zustimmungsbedürften Teilen (Bundestag only) zu unterscheiden.
Wie in dem oben dargestellten Abschnitt aus der Beschreibung der Bundesratsseite erwähnt, gibt es Besonderheiten bei Gesetzen, welche nur in Teilen zustimmungsbedürftig seitens Bundesrat sind.
“In Einzelfällen ist es verfassungsrechtlich zulässig, dass der Bundestag Gesetze, die nur wegen einzelner Regelungen zustimmungsbedürftig sind, aufteilt: in ein zustimmungsbedürftiges Gesetz und ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz.”
Hier stellt sich erst einmal die Frage, wie viele Teile des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland werden, wenn überhaupt formal zustimmungsbedürftig seitens Bundesrat oder nicht?
Ist der größere Teil des Gesetzes formal nicht zustimmungsbedürftig durch Bundesrat, gewährt der Verfahrensablauf die Möglichkeit, dass der Bundestag in seiner Kompetenzhoheit die Gesetzesteile trennt.
In dem Falle würde der Bundesrat gegen die durch den Bundestag only in Kraft setzbaren Teile des Gesetzes “allenfalls Einspruch einlegen, der allerdings im Bundestag überstimmt werden kann.”
Nicht zustimmungsbedürftige Teile des Gesetzes sind unter anderem alles rund um Entkriminalisierung inklusive Eigenanbau & Cannabis Social Clubs.
Hier ist aber der Haken zeitlich betrachtet muss auch das in diesem Rahmen aufgeteilte nicht zustimmungsbedürftige Gesetz vom Bundesrat mitgeprüft werden, auch wenn es nicht verhindert werden kann, könnte es hier durch “Einspruch” und Rückverweisung in den Bundestag zur Abstimmung über den “Einspruch” zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Wird im Bundesrat jedoch bei Prüfung des Gesetzes festgestellt, dass das Gesetz aufgrund seines Regelungsgehalts notwendigerweise zu einer technischen Einheit verbunden werden müsse, dann wäre dies von Nachteil, da der Teil Entkriminalisierung beinhaltend dann im Falle eines Bundesrats-Nein auch erübrigt in diesem Anlauf!
Resultat wäre dann spätestens die erneute Einreichung eines im Umfang reduzierten Gesetzes zur Entkriminalisierung von Cannabis irgendwann in 2024/2025, wenn überhaupt noch zu machen in dieser Legislaturperiode.
Aus meiner Sicht ist es also fahrlässig, bei fraglichem Ergebnis im Bundesrat nicht von vornerein die Entkriminalisierung & Legalisierung strikt in zwei Gesetze zu trennen. Bevor es in den Bundesrat geht und hierüber mit Zeitverzug nach Prüfung des Gesetzes dort eventuell letztlich doch aufgeteilt werden muss …
Ob meine Interpretation zum Gesetz im Bundesrat richtig ist, wird sich zeigen.
Gerne würde ich mich irren, aber so wie das bisher für mich klingt, ist ein vorzeitiges Inkrafttreten der nicht zustimmungspflichtigen Teile ab Bundestagsabstimmung nicht automatisch möglich, auch wenn das im Moment gerne noch suggeriert wird von Politikern der Ampelkoalition.
Genaueres dazu wird es lt. Aussage von Georg Wurth (Deutscher Hanfverband DHV) in einem Stream zur Weihnachtsspendenkampagne 2022/23 wohl noch separat geben, dort habe man wohl vor, einen Staatsrechtler zum genauen Verfahrensablauf zu befragen.
Während Ampel Entkriminalisierung von Cannabis als vorgezogenes solo Gesetz blockiert verbietet BGH natürliche CBD Nutzhanfblüten & HHC mit unbekannten Gesundheitsrisiken als vermeintlich legale Alternative gewinnt an Popularität
Aktuelle Fehlentwicklungen am Cannabis Grau/Schwarzmarkt rund um CBD/HHC/potentem THC haltigen Cannabis, denen Ampelkoalition mit vorgezogener Entkriminalisierung effektiv entgegenwirken könnte:
- BGH verbietet praktisch mit zweitem Urteil gegen CBD Händler CBD Nutzhanfblüten in Deutschland
- HHC neu auf dem Markt, ein synthetisches Cannabinoid das unter Verwendung von Schwermetallen & Säuren, wohl auch mit Rückständen, hergestellt wird und man keinerlei Kenntnis über gesundheitliche Langzeitfolgen des Konsums insbesondere auch auf das eigene Endo-Cannabinoid-System
- Cannabis wird neben konventionellen, stark gesundheitsgefährdenden Streckmitteln wie Brix/Kunststoff, Haarspray, mineralischer Dünger, Sand oder Zuckerwasser vermehrt mit synthetischen Cannabinoiden/NPS versetzt – bis hin zu unkalkulierbaren Folgen, da diese synthetischen Cannabinoide & NPS teils in Stärke & Gefährdungsstufe weit über der Wirkung von natürlichen Cannabinoiden hinaus wirken mit gestiegenem Akutrisiko für Psyche & Körper
(Mehr Infos zu Streckmitteln uA beim DHV )
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