Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz – erweiterte Cannabiskonsumverbote in Bayern

Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz Cannabiskonsumverbote Bayern

Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz – Ungleichbehandlung Tabak & Cannabis

Wie bereits in diesem Blogrtikel auf rolling-stoned.de ausführlich beschrieben, passt die bayrische Landesregierung durch das Änderungsgesetz mit dem sperrigen Namen “Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz” die Nichtraucherschutzvorschriften auf Landesebene an das nun entkriminalisierte/teil-legalisierte Cannabis an.
Dies erfolgt durch Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG). 

Nun ist der Schritt grundsätzlich wenig überraschend und wird nach und nach wohl auch in den restlichen Bundesländern folgen, was bei den jeweiligen Nichtraucherschutzvorschriften zu Änderungen führen wird. Wenig überraschend ist diese nicht nachvollziehbare Verbannung von Cannabis, anders als beim Tabak, aus weiten Teilen des öffentlichen Raums. Hat man aus Reihen der Landesregierung im Vorfeld um die Entkriminalisierung bereits Ansagen zur maximal restriktiven Umsetzung in Bayern vernommen.
Im Rahmen der Bundesgesetzgebung sind grundsätzliche Vorschriften im §5 (Konsumverbot) des KCanG zu finden. Für Bayerns Landesregierung aus CSU und Freie Wähler jedoch nicht umfangreich genug. 

So wird der Konsum von Cannabis im Wesentlichen zusammengefasst verbannt aus:
– Außengastronomie d.h. Bars, Cafés, Clubs, Restaurants…
– Raucherräume NUR für Tabak erlaubt, Cannabiskonsum-Ausschluss sowie keinerlei Möglichkeit seperate Cannabis-Raucherräume gleich den Tabakraucherräumen einzurichten
– Verordnungsermächtigung für auf kommunaler/städtischer Ebene erweiterte Konsumverbote zu verhängen

Gleich wie das Rauchen wird das Verdampfen/Vaporisieren von Cannabis ebenfalls unter den neuen Cannabiskonsumverboten erfasst.

Cannabiskonsumverbote in Bayern – warum keine Kompromisslösung unter Auflagen?

In der Debatte um die Sinnhaftigkeit des bayrischen Maximalverbots beim Cannabiskonsum, hört man immer wieder den Aspekt seitens Konsumierenden, es sei nachvollziehbar weil man der Rauch schwerer in der Luft hinge und mehr auffiele, als Tabak. 
Grundsätzlich stimme ich der Aussage zu, dass Cannabisrauch “schwerer” in der Luft hängt, aufgrund des Harzanteils der Trichome, welcher zu dichterem Rauch führt als bei reinen Tabakerzeugnissen. Kombiniert man diesen Einwand mit der Gesetzesbegründung in Bayern, kommt man hier argumentativ auf ähnliche Bahnen. 
CSU und Freie Wähler führen im Gesetzentwurf noch das Risiko von Passivberauschung an sowie die Schaffung von zu vermeidenden Konsumanreizen, würde man den Cannabiskonsum gänzlich zu Tabak gleichstellen insbesondere in der Außengastronomie. 

Doch wo ist der Raum für Kompromisse? Deutschland das Land der Auflagen und Vorschriften… ich verstehe, insbesondere im Rahmen der ersten gesetzlichen Liberalisierungswelle bei Cannabis, dass es hier noch einen andauernden gesellschaftlichen Prozess steigender Akzeptanz geben muss, doch warum dann pauschale Ausschlüsse? 

Im Bereich der Außengastronomie wie auch bei Raucherräumen sollte es unter Einbeziehung örtlicher/räumlicher Trennung zu Nichtraucher- und Tabakraucherbereichen grundsätzlich noch eine Möglichkeit geben, hier abgeschirmten Konsum zu ermöglichen. So ein spontaner Vorschlag, doch ohnehin zu spät noch mit sinnvollen Argumenten zu diesem Gesetz zu kommen, ist es eben erst am 17.07 frisch verabschiedet im Landtag.  

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