Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau & Cannabis Social Clubs durch Bundesregierung geplant

Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau & Cannabis Clubs in “Säule 1” – neue Gesetzespläne der Regierung

Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau ist ein Kernaspekt der neuen Gesetzespläne der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 12.4 ihre neuen Cannabis Gesetzespläne im 2 Säulen Modell vor.

Mit der Entkriminalisierung in “Säule 1” des Gesetzentwurfs soll Erwachsenen der Anbau & Besitz von Cannabis zum privaten Eigengebrauch erlaubt werden.
Darüber hinaus plant die Regierung in diesem Schritt ebenfalls die Einführung von Cannabis Social Clubs, jedoch derzeit geplant als reine Anbauclubs ohne Konsummöglichkeit in den Vereinsräumlichkeiten wie es mit dem Lounge Konzept aus Ländern wie Spanien bekannt ist.

Dislaimer: Dieser Artikel bezieht sich auf Grundlagen des organischen Pflanzenbaus. Der Anbau von Cannabis in Deutschland ist bis in Kraft treten eines Gesetzes verboten!

Wir verschaffen uns in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die geplanten Regeln rund um den privaten Eigenanbau.

Besitz & Cannabis Anbau – Was plant Bundesregierung zu Mengen & Pflanzenanzahl?


Gesetzentwurf Ende April von Minister Özdemir auf Bundespressekonferenz versprichen, wann kommt der Entwurf wirklich?


Welche Vorteile bringt der organische Anbau von Cannabis?


Bundespressekonferenz 12.4 Screenshot von Jung & naiv Livestream

Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau Teil der Gesetzespläne


Federführend für die Cannabis Gesetzespläne mitunter anwesend bei der BPK am 12.4:
Ernährungs-/Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (B90/Grüne) & Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Anstatt des lange erwarteten, bereits zwei mal verschobenen Gesetzentwurfs wurden wider erwarten leider nur erneut Eckpunkte 2.0 vorgestellt.

“Säule 1” Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau & Cannabis Clubs
“Säule 2” Modellversuche zur wissenschaftlich begleiteten kommerziellen Abgabe in Modellregionen auf 5 Jahre angesetzt

In Säule 1 wurden im wesentlichen die von pro Legalize Aktivisten, Verbänden etc. geforderten Aspekte zur Entkriminalisierung mit Eigenanbau privat & gemeinschaftlich berücksichtigt.

Säule 2 jedoch steht hinter den Erwartungen vieler, die sich einen flächendeckenden kommerziellen Cannabis Markt gewünscht haben. Gesundheitsminister Lauterbach hatte im Vorfeld bei Interviews stets auf positive Rückmeldungen der EU Kommission verwiesen, um mit der Begründung auf ein Feedback dieser nun die Gesetzespläne zu schmälern?

Auf Rückfragen von lto.de hat sich die EU Kommission bedeckt gehalten, man warte noch immer auf den Eingang des offiziellen Gesetzentwurfs im Rahmen des Notifizierungsverfahrens.

Zum Unverständnis vieler Unternehmer & Investoren, die schon in den Startlöchern standen um an einem legalen Cannabis Markt teilzunehmen.

Zusammenfassend noch wichtig zu erwähnen, Bundesminister Özdemir kündigte Gesetzesvorlage noch im April an (3. konkrete Ankündigung des Gesetzentwurfs). Ein in Kraft treten bis Herbst 2023 sei möglich und angestrebt.
Soweit so positiv das klang, wurde bereits am Folgetag auf einer FAQ Seite des Bundesgesundheitsministeriums von einem in Kraft treten von Säule 1 “voraussichtlich 2024” formuliert. Seither nicht genau aufgeklärt, dazu am Ende des Blog Artikels mehr…

Nun zurück zu den Inhalten von Säule 1. und den geplanten Regeln für den privaten Eigengebrauch.


Cannabis Entkriminalisierung mit Eigenanbau
Welche Regeln plant die Bundesregierung für den privaten Eigengebrauch?

Vorteile des Organischen Anbau von Cannabis

Die Frage ob hinsichtlich Qualität & Quantität mineralische oder organische Dünger, Zusätze & Substrate besser sind, dürfte so umstritten sein wie die Frage nach dem “besten” Substrat.

Wesentliche Vorteile
Für die Pflanze:
Die Pflanzen weisen erhöhte Widerstandskräfte gegen pathogene Pilze/Viren auf.
Die Nährstoffversorgung erfolgt gleichmäßiger durch Nährstoffspeichereigenschaften eines guten Boden/Substrats.
In Sachen Qualität wird oftmals von vielfältigeren Aromen (Terpenoide, Flavonoide …) berichtet
Dabei müssen hinsichtlich Quantität in Sachen Ertrag & Potenz keine Abstriche gemacht werden müssen.

Für den Boden/Substrat:
Die Anwendung organischer Dünger & Zusätze erhöht den Humusgehalt im Boden, verbessert in Kombination mit Gesteinsmehlen (Mineralien) die Nährstoffspeichereigenschaften und hält mehr Feuchtigkeit im Substrat, was Auswaschungen insbesondere bei Starkregen im Freiland reduziert.

Für die Umwelt:
Während der Abbau von Nährsalzen (Stichwort Phosphat-Knappheit) je nach Ursprung/Material begrenzt ist und die Anwendung bei unsachgemäßem Gebrauch Böden bis hin anliegenden Fließgewässern/Grundwasser belastet, sind organische Dünger & Zusätze wesentlich verträglicher sowie anwendungsfreundlicher da größerer Tolleranzspielraum bei ungenauer Anwendung.

Viele organische Dünger sind zudem Teil eines geschlossenen Warenkreislaufs, da oftmals Restprodukte der Lebens- & Futtermittelindustrie die andernfalls entsorgt werden müssten.

Warum ist in legal States trotzdem noch ein großer Anteil der Produktionen mineralisch?

Thema Anbaustandards & Richtlinien, insbesondere im Medizinalmarkt wäre eine organisch-biologische Versorgung der Pflanzen nicht konform mit Hygiene Standards auf höchsten Levels.

Im Recreational Markt ist es widerrum ein Merkmal kleinerer Farms & Manufakturer, die Kombination aus besonderen Züchtungen & organisch biologische Dünger für besonders intensive natürliche Aromen.

Warum ist in legal States trotzdem noch ein großer Anteil der Produktionen mineralisch?

Thema Anbaustandards & Richtlinien, insbesondere im Medizinalmarkt wäre eine organisch-biologische Versorgung der Pflanzen nicht konform mit Hygiene Standards auf höchsten Levels.

Im Recreational Markt ist es widerrum ein Merkmal kleinerer Farms & Manufakturer, die Kombination aus besonderen Züchtungen & organisch biologische Dünger für besonders intensive natürliche Aromen.

Im Freiland Anbau ist organisch verbreiteter.

Bei Privatanwendern bekannt in kleinen Anwenderfreundlichen Staffelungen Marken wie Biobizz, Biotabs, Canna Bio, Green Buzz Liquids, Greenhouse Bio, Hesi Bio, Plagron, Terra Aquatica (ex. GHE) und wie sie nicht alle heißen.


Organische Dünger ↗

Über 40 organische Dünger – fest / flüssig – tierisch / pflanzlich / gemischt

Zusätze ↗

Über 20 verschiedene Zusätze – Bodenmikroorganismen / Huminstoffe / Kalk & Gesteinsmehle

Substrate ↗

Anzucht / Erde / Kokos / Wurmhumus / Kompost

Legt Bundesregierung im April wirklich den Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung mit Eigenanbau & CSC in Säule 1? Erste Anzeichen sprechen leider dagegen

Cannabis Entkriminialisierung mit Eigenanbau in Säule 1 doch erst 2024 in Kraft?

BMG FAQ zu Gesetzesplänen Säule 1 Entkriminalisierung mit Eigenanbau am 13.4 “vorraussichtlich 2024 in Kraft” – was ist dran?

Ernährungs-& Landwirtschaftsminister Cem Özdemir sicherte die Vorlage zum Gesetz zu Säule 1 Entkriminalisierung von Cannabis in der BPK vom 12.4 noch für für den April zu, ein in Kraft treten bis nach Sommerpause im Herbst 2023 sei realistisch und angestrebt.

Doch nur einen Tag später machte eine Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Runde, in den FAQ zu den neuen Gesetzesplänen (siehe Bild) in denen wie zusehen die Rede von einem in Kraft treten “voraussichtlich 2024” die Rede ist.

Was stimmt denn nun?
Die erstes Vermutungen gingen in Richtung “Praktikantenfehler” oder schlicht fehlende Abstimmung und schlechte Wortwahl bei den Verfassern mit den Entscheidern.

Doch warum haben dann ausgerechnet die Berichterstatter der Parteien bspw. Kristine Lütke von der FDP darauf hin besagten neuen Termin scharf kritisiert & die Vorlage des Gesetzentwurfs im April gefordert hat?

Leider stehen diesbezüglich offizielle Statements noch aus.

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