Cannabisverbot vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Urteil bis Ostern? Details zum Verfahrensablauf

Aktueller Stand zum Verbot von Cannabis vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), aktueller Sachstand


Wie im vorigen Artikel zum Thema Cannabis & BVerfG vom 08.06.2022 steht eine Entscheidung zu mittlerweile 8  Normenkontrollanträgen, wie Jugendrichter Müller (AG Bernau) auf der LEAP Deutschland Jahreshauptversammlung mitteilte, rund um das strafrechtliche Verbot von Cannabis noch aus. Erschienen ursprünglich in der offiziellen Jahresvorausschau 2022, wartet man hierzulande immer noch auf eine Entscheidung aus Karlsruhe.

Einem aktuellen Artikel der Legal Tribune Online (LTO) vom 27.01 nach wird eine Entscheidung eventuell noch vor Ostern erwartet, ob an diesem inoffiziellen Gerücht etwas dran ist, wird Zeit zeigen.

Dennoch möchte ich vorab die Chance nutzen, genauer auf die wesentlichen Verfahrensabläufe der Verfassungsbeschwerden/Normenkontrollanträge zum Verbot von Cannabis einzugehen.

Was ist bisher bekannt?
Gesetzt als zuständige Berichterstatterin im 2. Senat des BVerfG ist Richterin Sibylle Kessal-Wulf.

Was das genau heißt und wie das Verfahren am BVerfG abläuft, nun im Details …

 

Was bedeutet Berichterstatter*in beim BVerfG im Verfahrensablauf?

Normenkontrollanträge die für das Prüfverfahren formal zulässig sind & nicht schon zuvor negativ beschieden wurden, werden verteilt auf die Richter des jeweiligen Senats.

Im Falle der Normentrollanträge zum Cannabisverbot sind diese im ersten Verteilungsschritt der Richterin Sibylle Kessal-Wulf als zuständige Berichterstatterin zugeteilt worden. Die Verfassungsrichterin kommt aus der Strafgerichtsebene, dort aufgestiegen bis zur Vorsitzenden des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig vor Ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Sie kennt also die Strafverfolgung von Cannabis sehr gut aus der beruflichen Praxis & wird als Richterin am OLG & BGH im beruflichen Leben mit einigen Verfahren zu Cannabis konfrontiert worden sein.

Als Berichterstatterin ist Sie verantwortlich für Erstellung des sogenannten Votum, einem schriftlichen Gutachten zur betreffenden Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Normenkontrollanträge aus laufenden, bis zur BVerfG Entscheidung jedoch ausgesetzten, also pausierenden Strafverfahren.

Zur Ausarbeitung des Votum werden Mitarbeiter der Berichterstatterin hinzugezogen, das Gutachten beinhaltet die rechtliche Aufarbeitung der Fallgrundlage mit rechtlicher Analyse & Entscheidungsempfehlung.

Mit diesem Votum geht es zur Entscheidung in die Kammer.

Wie wird in der Kammer entschieden und was kann daraus folgen?

Was ist eine Kammer am BVerfG?
Die Kammer ist besetzt mit 3 Verfassungsrichtern des jeweiligen Senats.

In der Geschäftsordnung 2023 des BVerfG steht, die Normenkontrollanträge zu Cannabis werden durch die 3. Kammer des BVerfG entschieden, da Richterin Kessal-Wulf dort gelistet ist … Die Besetzung:
Dr. Sibylle Kessal-Wulf (uA Strafrichterin gewesen)
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein (uA Sozialrichterin & Rechtsanwältin gewesen)
Thomas Offenloch (uA Strafrichter gewesen)

Die Kammer entscheidet mitunter basierend dem durch die Berichterstatterin Kessal-Wulff ausgefertigten schriftlichem Gutachten zu den Normenkontrollanträgen (dem Votum).

Die Entscheidung der Kammer muss einstimmig erfolgen & wird schriftlich mitgeteilt.
Bei Nichteinigung der drei Richter einer Kammer wird das Verfahren zur Entscheidung dem gesamten Senat vorgelegt.

Was sind die Folgen eines Kammerurteils?
Hier bin ich ehrlicherweise nicht ganz sicher.

Grundsätzlich ist die Kammer ermächtigt, ungebunden von etwailigen Vorentscheidungen bei offensichtlich begründeter Verfassungsbeschwerde dieser auch dann stattzugeben. So wie ich das verstehe, ist die Kammer Entscheidung als “Einzelfallentscheidung” zu betrachten. Die beanstandeten Gesetze können in diesem Schritt wohl als (in Teilen) verfassungswidrig bewertet werden, bleiben aber in Kraft.
Dies würde wohl nicht zum sofortigen Ende der Strafverfolgung führen, wenn deren zugrunde liegenden § mit Bezug auf Cannabis als verfassungswidrig eingestuft werden.

Denn es heißt auch: “Allein der Senat kann auch ein formelles Gesetz für nichtig oder mit der Verfassung unvereinbar erklären.”

Ob in dieser Kammer Einstimmigkeit zum Cannabisverbot herrschen wird, wage ich zu bezweifeln, von daher gehe ich von einer weiterführenden Entscheidung durch den kompletten 2. Senat aus.

Worin besteht der Unterschied zwischen Kammer- & Senatsentscheidung am BVerfG?

Eine Senatsentscheidung gleicht mehr einem üblichen Gerichtsverfahren insofern, dass hierbei die Entscheidungsgrundlage für alle Richter gleichermaßen “offen” ausgearbeitet wird. Als Entscheidungsgrundlage können ähnlich einem Beweisverfahren auch externe Gutachten & Expertenmeinungen eingeholt werden.

Anders als bei der Kammerentscheidung, bei der das Votum die aufgearbeitete Entscheidungsgrundlage aus Hand einer Richterin ihres juristisch/wissenschaftlichem Team für die ganze Kammer darstellt. Im Vergleich zur Senatsentscheidung ist die Kammerentscheidung quasi der “kleine” Entscheidungsweg.

Wie im oberen Abschnitt bereits dargestellt, ist nur der Senat im “großen” Entscheidungsweg befähigt, ein Gesetz für nichtig oder mit der Verfassung nicht vereinbar zu erklären. Senatsentscheidungen müssen mehrheitlich getroffen werden, bei 4:4 Stimmengleichstand des mit 8 Richtern besetzten Senats, gilt die Verfassungsbeschwerde als abgelehnt.

Betrachtet man den argumentativen Umfang aus Richter Müllers Originalnormenkontrollantrag von 2020 als nur einen von mehreren, wohl ähnlich umfänglich geführten Anträgen, wäre der Thematik angemessen wohl eher die große Senatsentscheidung. 

Wie urteilten andere Verfassungsgerichte in der Welt?

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